Die Witi-Schutzzone wurde im Zusammenhang mit dem Bau der A5 für die Aareebene zwischen Solothurn und Grenchen im Jahre 1994 durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn ausgeschieden und war Bedingung des Bundes für den Bau des 1.7 km langen Wititunnels in der Grenchner Witi.